Eigenleistung

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Unter Eigenleistung verstehen sich sämtliche Arbeitsleistungen eines Bauherren durch den Bauherrn selbst oder aber auch durch seine Angehörigen, Nachbarn, Arbeitskollegen oder Bekannte. Im Falle von Bekannten auch als Nachbarschaftshilfe bezeichnet, mit dem Zweck der Kosteneinsparung.

Diese Leistungen können in bestimmten Fällen von Kreditgebern bei der Immobilienfinanzierung als Teil der Finanzierung bzw. als Eigenkapitalanteil angerechnet werden, da damit ein Wert während des Bauens erschaffen wird.