Landesregierung NRW beschließt Nachtflugverbot für Passagierflug­zeuge von 0.00 bis 5.00 Uhr & hält an den nächtlichen Frachtflügen in Köln/Bonn fest

Düsseldorf

LandesregierungNRWbeschließt Nachtflugverbot für Passagierflug­zeuge von 0.00 bis 5.00 Uhr hält an den nächtlichen Frachtflügen in Köln/Bonn fest

Harry K. Voigtsberger: „Nach einem transparenten Dialog mit den Beteiligten senken wir die Lärmbelastung für die Anwohner und tragen den wirtschaftlichen Interessen der Region Rechnung.“

Nach einem Dialog mit allen Beteiligten beabsichtigt die Landesregie­rung eine Kernruhezeit im Passagierflugbetrieb in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr am Flughafen Köln/Bonn einzuführen. Verspätete Landungen sind bis maximal 0.30 Uhr möglich. Gleichzeitig hält die Landesregierung am nächtlichen Frachtflug unverändert fest. Das er­klärte Verkehrsminister Harry K. Voigtsberger im Anschluss an die heu­tige Kabinettssitzung.

Grundlage der Entscheidung sind umfangreiche rechtliche wie ökonomi­sche Gutachten, zu denen das Verkehrsministerium Luftfahrtunterneh­men, die Flughafengesellschaft sowie die betroffenen Kommunen ange­hört hat. Ihre Einwendungen haben die Gutachter in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht gewürdigt. Demnach sei das Vorgehen der Landesregierung „ökonomisch vertretbar und rechtlich zulässig“, erklärte Voigtsberger nach der Kabinettssitzung.

Der Verkehrsminister: „Nach diesem sachlich ausgewogenen und trans­parenten Dialog-Prozess wird das Ministerium den Entwurf einer Neure­gelung der Nachtflugbeschränkungen für Köln/Bonn dem Bundesver­kehrsministerium zur Zustimmung zuleiten. Damit setzen wir einver­nehmliche Beschlüsse des Landtags aus den Jahren 2007 und 2010 sowie die Maßgaben im Koalitionsvertrag um.“

Die Landesregierung bekräftigt ihre Unterstützung für den nächtlichen Frachtflug. Sie erwartet den Einsatz neuer leiserer Flugzeuge und eine weitere Senkung der Lärmbelastung für die Bevölkerung rund um den Flughafen Köln/Bonn. Harry K. Voigtsberger: „Die Landesregierung setzt sich weiterhin für einen fairen Ausgleich zwischen den Lärmschutz-Inte­ressen der Anwohner und den wirtschaftlichen Belangen des Flugha­fens ein.“

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