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Private Immobilienfinanzierung
Als private Immobilienfinanzierung wird die Finanzierung einer überwiegend durch eine Partei für Wohnzwecke genutzten Immobilie, wie Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung, durch eine natürliche Person oder eine Lebensgemeinschaft bezeichnet. Aufgrund unterschiedlicher Risikoprofile wird zwischen Eigennutzerfinanzierung und Kapitalanlergerfinanzierung unterschieden.
Bei der Eigennutzungsfinanzierung ist der Finanzierende der Nutzer der Immobilie, bei der Kapitalanlegerfinanzierung ist der Finanzierender als Vermieter der Immobilie aktiv. Somit ist eine Finanzierung auch für Gewerbetreibende oder Freiberufler eine private Immobilienfinanzierung, wenn die zu finanzierende Immobilie nicht zum Betriebsvermögen gehört.
Bei der privaten Immobilienfinanzierung können Eigenkapital wie Bank- und Sparguthaben, liquidierbare Wertpapiere oder Eigenleistungen, und Fremdkapital wie zum Beispiel Darlehen von Kreditinstituten zum Einsatz gelangen.
Darlehen für private Immobilienfinanzierungen
Fremdkapital wird in Form von Darlehen durch
- Banken,
- Bausparkassen,
- Landesförderinstitute,
- Kreditanstalt für Wiederaufbau
- Versicherungsgesellschaften
zur Verfügung gestellt.
Der Gesamtbestand von wohnwirtschaftlichen Darlehen an Privatpersonen betrug laut Statistik der Bundesbank per 31. Dezember 2007 791,6 Milliarden Euro. Die Vergabe neuer Darlehen im Rahmen von privater Immobilienfinanzierung im Jahr 2007 betrug 181,8 Milliarden Euro.
In geringem Umfang ist auch der Einsatz von Darlehen von
- anderen Privatpersonen (z. B. Verwandten) oder
- Arbeitgebern (in Form von Mitarbeiterdarlehen)
anzutreffen. Da die Gewährung von Darlehen zu einem durch das Kreditwesengesetz reguliertem Markt gehört, sind diesen alternativen Darlehensgebern jedoch enge Grenzen gesetzt.
Darlehen für private Immobilienfinanzierungen werden grundsätzlich mit einem Grundpfandrecht, meist in Form einer Buchgrundschuld, auf dem zu finanzierenden Beleihungsobjekt, abgesichert.