Rauchen in öffentlichen Gebäuden was ist zu beachten?

In Deutschland gilt ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen – Will man dennoch Rauchen, sind welche Dinge dabei zu beachten?

Das in Deutschland geltende Nichtraucherschutzgesetz dient dem Schutz von Nichtrauchern vor den Gefahren, die durch das Passivrauchen entstehen. Daher ist das Rauchen in allen öffentlichen Einrichtungen verboten. Verstößt man gegen dieses Verbot, so begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Es findet dabei der Bußgeldrahmen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten Anwendung. Der Bußgeldbetrag richtet sich je nach Situation und Ort von 5,00 Euro bis hin zu 1.00,00 Euro. Hinzu kommt, dass es beim Begehen einer solchen Ordnungswidrigkeit um eine Kann-Sanktionierung handelt, das bedeutet, je nach den Umständen des Einzelfalls, die es zu beurteilen geht, kann der Verstoß geahndet werden, muss aber nicht. Generell gilt für Raucher also: nur an den speziell gekennzeichneten Flächen darf zur Zigarette gegriffen und diese genossen werden. Anderenfalls kommt es zu einer Ordnungswidrigkeit.

Die E-Zigarette als Alternative zum herkömmlichen Rauchen?

Um ganz sicher zu gehen, kann man auch auf die eZigaretten zurückgreifen, denn hier herrscht noch immer eine Gesetzeslücke. Die E-Zigarette fällt in Deutschland nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz, da es sich nicht um eine Zigarette entsprechend der im Gesetz befindlichen Definition handelt. Die juristische Definition hierfür lautet „Die Erzeugung von Rauch Mit Hilfe der Pyrolyse“. Diese beinhaltet stets einen Verbrennungsprozess, dieser findet jedoch bei der Verwendung der E-Zigarette gar nicht statt. Aus diesem Grund befindet sich die E-Zigarette nicht im Anwendungsbereich des Nichtraucherschutzgesetzes.

Rechtliche Hinweise zur E-Zigarette

Sowohl zum Konsum als auch zum Verbot von E-Zigaretten gibt es noch keine umfassende Rechtsprechung. Begrifflich fällt sie zwar nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz, allerdings kann es durch bestimmte Dienstpflichten auch geboten sein, von ihrer Verwendung Abstand zu nehmen, so beispielsweise am Arbeitsplatz. Allerdings bestehen auch rechtlich durchaus Unstimmigkeiten, wie die E-Zigarette zu behandeln ist, so dass man hier ein Augenmerk auf die weitere Entwicklung legen muss.