Vorsicht beim närrischen Treiben in der Wohnung
München Vorsicht beim närrischen Treiben in der Wohnung Auch an Fasching gilt die Nachtruhe München (14.02.2012) – Für rauschende Feste im Mehrparteienhaus gibt es auch an den närrischen Faschingstagen keinen Freibrief. Nach Hausordnung und Landesimmissionsschutzgesetz gilt ausnahmslos eine Nachtruhe von 22 bis sechs Uhr morgens. Darauf verweist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern). Für Partys […]
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